Trotz wiederholter Skandale müssen Hygieneverstöße und Täuschungsfälle
in der fleischverarbeitenden Industrie nicht immer veröffentlicht werden.
Das hat der Bundesrat am 10.2.2012 beschlossen.
Nur bei Grenzwertüberschreitungen müssen die Behörden zwingend informieren – und auch das erst, wenn ein zweites Labor die Ergebnisse bestätigt hat.
Mehr informationen zu dem fragwürdigen Beschluss lesen Sie auf