Keine Informationspflichten bei Gammelfleisch

Trotz wiederholter Skandale müssen Hygieneverstöße und Täuschungsfälle
in der fleischverarbeitenden Industrie nicht immer veröffentlicht werden.

Das hat der Bundesrat am 10.2.2012 beschlossen.

Nur bei Grenzwertüberschreitungen müssen die Behörden zwingend informieren – und auch das erst, wenn ein zweites Labor die Ergebnisse bestätigt hat.

 

Mehr informationen zu dem fragwürdigen Beschluss lesen Sie auf

www.foodwatch.de

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